Hausstromrückerstattung

Holen Sie sich Ihre Auslagen zurück – vollautomatisiert und revisionssicher!

Arbeitnehmer müssen nicht auf Ihren Kosten sitzenbleiben. Es gibt mehrere Wege, die Stromkosten mit dem Arbeitgeber abzurechnen. Wir stellen Ihnen im Folgenden Ihre Möglichkeiten vor.

Zuhören

Situation

Wer ein E-Auto oder einen Hybrid als Dienst­wagen fährt und diesen auch privat nutzen kann, möchte das Fahr­zeug in der Regel auch bequem zu Hause laden können. Das spart Zeit und Auf­wand – macht sich aber auch in der privaten Strom­rechnung negativ bemerkbar.

Problem

Wie bekomme ich die Kosten für meinen verauslagten Hausstrom vom Arbeitgeber zurück? Dokumenationen, Nachweise, Abrechnungen und die Spesenabrechnung müssen jeden Monat erneut von Ihnen erstellt werden. Die Erstellung, Einreichung und Prüfung durch den Arbeitgeber ist sehr zeit- und kostenintensiv. Der Aufwand rechnet den monatlichen Rückfluss manchmal nicht. Aber über das Jahr gesehen ergeben sich dann doch stattliche Beträge.

Lösungsmöglichkeiten

Überzeugen Sie sich von Ihren Vorteilen mit unserer Hausstromrückerstattung. Wir schütten ohne Begrenzung und umsatzbezogenen Gebühren an Sie aus. Die Prozesse sind nach dem Onboarding vollautomatisiert und laufen wie ein Uhrwerk im Hintergrund ab. Sie und Ihr Arbeitgeber müssen nichts mehr gesondert erledigen.

Keine Jahresgebühren

Wir erheben keine pauschalen Jahresgebühren.

Keine umsatzabhängigen Kosten

Wir erheben keine umsatzbezogenen Gebühren.

Keine aufwändigen Spesenabrechnungen

Sparen Sie Zeit und Geld. Mit unserer Hausstromrückerstattung müssen Sie keine aufwändige Dokumentation, Nachweise und Spesenabrechnungen mehr erstellen. Eine Nachweisführung gegenüber IIhrem Arbeitgeber entfällt. Die Abrechnung Ihres privaten Hausstroms wird vollautomatisch durch uns erledigt. Stress und Zeitverschwendungen gehören somit der Vergangenheit an.

100% Kostenerstattung

Sie bekommen 100% Ihrer tatsächlichen Auslagen erstattet. Bequem per Überweisung auf Ihr persönliches Bankkonto.

Security & Fraud Protection

Beim Anschluss Ihrer privaten Wallbox an unser IT Backend können Sie sich beruhigt zurücklehnen. Unser IT Backend ermöglicht eine permanente  Security & Fraud Protection.

Vorteile Arbeitgeber: Zeit und Kostensenkung

Mit Hausstromrückerstattung von MCS sparen Sie sich die extrem zeit- und kostenintensive Prüfung und Bearbeitung der manuellen Spesenabrechnungen. MCS stellt Ihnen vollautomatisiert und revisionssicher die Verbräuche und Kosten pro Abnahmestelle zusammen.

Vorteile Arbeitgeber: Einheitliche Lösung

Dank der Mandantenfähigkeit der MCS Prozesse wird das Flottenmanagement einheitlich abgerechnet. Das vereinfacht die Rechnungsprüfung und Buchung.

Vorteile Arbeitgeber: Sammelrechnung

Auf Wunsch erhalten Sie für alle Flottenteilnehmer eine Sammelrechnung. Somit können Sie die Effizienz der Prozesse nochmals erhöhen.

Vorteile Arbeitgeber: Kostenstellenbericht

Auf Wunsch erhalten Sie für alle Flottenteilnehmer einen Bericht der getrennt nach Kostenstellen erstellt wird. Somit können Sie die Effizienz der Prozesse nochmals erhöhen.

Vorteile Arbeitgeber: Überweisung an Ihre Mitarbeiter

Durch unser Clearing können wir die verauslagten Kosten direkt an Ihre Mitarbeiter überweisen. Eine Übergabe an interne Abtelungen und Systeme entfällt somit. Somit können Sie die Effizienz der Prozesse nochmals erhöhen.

Vorteile Energieversorger: Clearing as a service

Unsere Clearing Leistungen stellen wir z. B. auch Energieversorgern, zur Erhöhung Ihrer Kunden- und Servicefreundlichkeit, zur Seite. Sie können wählen, ob die Leistungen in Ihrem Namen oder in Kooperation mit uns erfolgen sollen. 

Was kostet meine Zeiteinsparung?

und weitere Möglichkeiten

Wir sind ein Freund klarer und einfacher Lösungen. 

  Privater Ladepunkt(*1) Flottenlösung für Arbeitgeber Service für Energieversorger
Preis pro Abrechnung 8,95 7,90 auf Anfrage
Einmalige Onboarding-Gebühr 29,95 24,90 aus Anfrage

(*1) Diese Kosten belasten wir nach Zustimmung Ihres Arbeitgebers auch gerne an diesen weiter, somit erfolgen unsere Leistungen für Sie kostenneutral.

Die Kosten für Endverbraucher verstehen sich brutto (inkl. MwSt.) die Konditionen für gerwerbliche Kunden verstehen sich netto (zzgl. der gesetzlichen MwSt.) In der Schweiz beträgt die MwSt. aktuell 7,7% in Deutschland 19,00%. Obige Konditionen verstehen sich pro Ladepunkt und Mitarbeiter. Preisänderungen vorbehalten. Voraussetzung zum Onboarding ist ein Ladepunkt, der online erreichbar ist und dessen Controller OCPP in der Version 1.6 JSON erfüllt.

Die vordergründig bequemste Lösung ist eine monatliche Pauschale. Eine Doku­mentation der bezogenen Strom­menge fällt in diesem Fall nicht an, da vom Gesetz­geber keine Einzel­nachweise verlangt werden. Der mögliche Höchst­betrag, den der Arbeit­geber dem Arbeit­nehmer jeden Monat zahlen darf, richtet sich dabei zum einen nach dem Fahrzeug­typ, zum anderen danach, ob eine kosten­freie oder verbilligte Lade­mögl­ichkeit am Arbeits­platz besteht. Trägt der Arbeitnehmer die Kosten selbst, kann alternativ auch der geldwerte Vorteil aus der Privat­nutzung des Fahrzeugs vermindert werden.

Übersicht der Höchst­beträge:

Fahrzeugtyp Lademöglichkeit am Arbeitsplatz Höhe der Pauschale
E-Auto nein 70,00 EUR
  ja 30,00 EUR
     
Hybrid-Auto nein 35,00 EUR
  ja 15,00 EUR

Achtung: Bei dieser Methode bekommen Sie in der Regel nicht Ihre tatsächlichen Auslagen erstattet!

Wenn der Arbeit­geber statt­dessen lieber die Strom­kosten kWh-genau abrechnen will, lohnt sich eine private Wall­box mit integriertem Energie­zähler. Der Arbeit­nehmer erhält die Zahlung dann als steuerfreien Auslagen­ersatz, was allerdings mnit Investitionen und Verwaltungsaufwand einhergeht. Besteht der Arbeit­geber nicht auf eichrechts­konformes Laden, genügt ein MID-zerti­fizierter Zähler. In der Regel muss die Wallbox  ans Internet bzw. Heimnetzwerk (z.B. via WLAN) ange­schlossen werden, um den Zählerstand abrufen zu können (Ein Internetzugang am Stell­platz ist also zwingend erforderlich). Soll die Wall­box zusätzlich auch für andere Zwecke genutzt werden, z. B. für E-Autos von Familie und Freunden, ist neben Eichrechtskonformität außerdem ein Zugangsschutz wie RFID mit verschiedenen Benutzern sinnvoll. Eichrechtskonforme Ladestationen sind außerdem verpflichtend, wenn der Nutzer einen Stromtarif mit wechselnden Stromkosten hat und diese über seinen Arbeitgeber abrechnen will. Bei der Auswahl der Wall­box sollte darüber hinaus darauf geachtet werden, wie die Daten an den Arbeitgeber über­mittelt werden sollen. Auch hier gibt es zwei Alternativen:

Mit manueller Über­mittlung

Wenn es dem Arbeitgeber genügt, dass Sie ihm Ihren aktuellen Stromverbrauch mitteilen – beispielsweise per E-Mail – müssen keine weiteren Anforderungen an die Wallbox gestellt werden.

Mit automatischer Übermittlung

Eine private Wall­box kann aber auch direkt an das Abrechnungs-Backend des Arbeit­gebers ange­schlossen werden, wenn ein solches existiert. Für diesen Zweck muss die Wall­box zwingend internet- bzw. mobil­funkfähig und mit dem aktuellen OCPP (ein Standard für die Kommuni­kation zwischen Lade­stationen und Management­systemen, mind. V. 1.6) ausgestattet sein.

 

Wir empfehlen auf Grund unserer Erfahrungen den Hausstromrückerstattungsdienst von MCS. Hier brauchen Sie keine manuellen und fehleranfälligen Prozesse einhalten, keine Investitionen tätigen, kein eigenes IT-Backend betreiben und können revisionssicher und vollautomatisch gegenüber Ihrem Arbeitgeber abrechnen. Auch Arbeitgeber können unsere Dienste für ihren Fuhrpark buchen. Eine einheitliche Lösung für alle Flottenteilnehmer mit Sammelabrechnung und Kostenstellenübersicht vereinfacht die Prozesse extrem. Rufen Sie uns an.

Erfahrungsberichte

"Endkunde seit 2021"

Ich war überrascht, wie schnell die Umsetzung erfolgte. Im selben Monat des Onboardings konnte mein Arbeitgeber alle relevanten Abrechnungen empfangen und dank der direkten Ausschüttung muss ich nicht mehr auf den Abrechnungszyklus der Spesenabrechnung warten.

"Arbeitgeber seit 2023"

Wir sind positiv beeindruckt, welchen Mehrwert wir durch die einheitliche und zentrale Hausstomrückerstattung für unsere E-Flotte haben. Unsere Mitarbeiter sind sehr glücklich über die vereinfachten und schlanken Prozesse und sind nunmehr nicht mehr gegenüber ihren Kollegen mit Verbrennermotoren benachteiligt, was die private Verauslagung angeht.

"Flottenmanager seit 2018"

Nach unseren positiven Erfahrungen werden wir weitere Prozesse mit MCS automatisieren. Wir freuen uns schon auf die weiteren „Oh“- und „Ah“-Erlebnisse.

F.A.Q.

Muss mein Ladepunkt online verfügbar sein?

Ja, wir benötigen für eine revisionssichere Abwicklung einen permanenten Zugriff auf den Ladepunkt. Das kann mittels LAN, WLAN oder z. B. LTE erfolgen.

Welches Protokoll muss mein Ladepunkt sprechen?

Zur sicheren Anbindung (Onboarding) benötigen wir mind. OCPP 1.6 JSON. Sie können in den technischen Beschreibungen überprüfen, ob Sie diese Voraussetzung erfüllen. Gerne können Sie sich hierzu auch an unser Team wenden.

Können Sie die Erstattung auch per PayPay anbieten?

Leider können wir derzeit keine Erstattung mittels PayPal vornehmen.

Muss mein Ladepunkt eichrechtskonform sein?

Wenn Ihr Arbeitgeber das nicht fordert, muss er für die Hausstromrückerstattung nicht eichrechtskonform sein. Sollten Sie allerdings Dritten das Laden mit Abrechnung ermöglichen wollen, ist das wieder obligatorisch. Grundsätzlich wird es für den Hausstromrückerstattungsdienst nicht benötigt.

Wie erfolgt die Erstattung an mich?

Wir übernehmen die Erstattung der Hausstromrückvergütung in Deutschland auf ein Deutsches Konto und in der Schweiz auf ein Schweizer Konto. Ihre Bankverbindung muss dem SEPA Verfahren angehören.

Bieten Sie auch IT-Backends zur Ladeinfrastruktur an?

Nein, wir sind ein reiner Clearing-Dienstleister. Allerdings benötigen wir zur Sicherstellung unserer Services auch solche Schnittstellen und Dienstleister. Wenn Sie hier Bedarf haben können wir Sie gerne an unsere ausgewählten und erprobten Partner empfehlen.

Sind Sie bereit zur Vereinfachung Ihrer Prozesse?

Starten Sie jetzt!

In wenigen Minuten ist Ihr Antrag auf dem Weg zu uns.