THG-Quotenmanagement

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Situation

In einer Zeit, in der der Klimaschutz eine entscheidende Rolle spielt, sind Elektrofahrzeuge (E-Autos) zu einer wichtigen Lösung geworden, um Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Unternehmen und Privatpersonen entscheiden sich zunehmend für E-Autos, um einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Die Situation erfordert von E-Auto-Besitzern, sich aktiv mit der Frage auseinanderzusetzen, wie sie ihre grüne Mobilität noch weiter fördern können.

Problem

Besitzer von E-Autos stehen vor einigen Herausforderungen, wenn es um die Beantragung einer Treibhausgas- (THG) Quote für ihre Fahrzeuge geht:

  1. Komplexität der Anforderungen: Die rechtlichen Anforderungen und Vorschriften zur Beantragung einer THG-Quote können verwirrend und komplex sein. Dies kann dazu führen, dass E-Auto-Besitzer unsicher sind, wie sie die Vorgaben erfüllen sollen.
  2. Messung und Berichterstattung: Die genaue Erfassung und Berichterstattung über die reduzierten Emissionen, die durch den Einsatz eines E-Autos erzielt werden, erfordert spezialisiertes Wissen und Ressourcen.
  3. Unsicherheit über Vorteile: E-Auto-Besitzer sind sich möglicherweise nicht bewusst, welche Vorteile die Beantragung einer THG-Quote für sie und die Umwelt hat.
  4. Verpasste Chancen: Ohne die Beantragung einer THG-Quote können E-Auto-Besitzer wertvolle Anreize und finanzielle Belohnungen verpassen, die ihnen bei der Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel zugutekommen könnten.
Lösungsmöglichkeiten

Warum sollten Sie eine THG-Quote für Ihr E-Auto beantragen? Hier sind überzeugende Lösungen:

  1. Umweltschutz und Nachhaltigkeit: Durch die Beantragung einer THG-Quote zeigen Sie Ihr Engagement für den Umweltschutz und tragen aktiv zur Reduzierung von Treibhausgasen bei.
  2. Expertenberatung und Unterstützung: Indem Sie MCS beauftragen die THG-Quote(n) für Sie zu beantreagen und ausschütten zu lassen. Wir übernehmen den Prozess für Sie; von A-Z.
  3. Finanzielle Anreize: Die Beantragung einer THG-Quote kann Ihnen finanzielle Vorteile und Anreize verschaffen, wie beispielsweise Steuervergünstigungen oder Prämien.
  4. Umweltfreundliche Mobilität fördern: Mit Ihrer THG-Quote können Sie andere ermutigen, auf umweltfreundliche Verkehrsalternativen umzusteigen und so einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft haben.

Die Beantragung einer THG-Quote für Ihr E-Auto ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Möglichkeit, Ihr Engagement für Nachhaltigkeit zu zeigen und gleichzeitig von finanziellen Vorteilen zu profitieren. Lassen Sie uns gemeinsam die Zukunft der Mobilität gestalten und unseren Planeten schützen.

Keine Jahresgebühren

Wir erheben keine pauschalen Jahresgebühren.

Keine umsatzabhängigen Kosten

Wir erheben keine umsatzbezogenen Gebühren.

Keine aufwändigen Antragsprozesse

Sparen Sie Zeit und Geld. Mit unserem THG-Quotenmanagement müssen Sie keine aufwändige Dokumentation, Nachweise und Abrechnungen mehr erstellen. Eine Nachweisführung gegenüber Ditten entfällt. Die THG-Quotenbeantragung wird vollautomatisch durch uns erledigt. Stress und Zeitverschwendungen gehören somit der Vergangenheit an.

Preis- und Auszahlungsgarantie

Sie bekommen 100% der von uns bestätigten THG-Quote erstattet. Bequem per Überweisung auf Ihr Bankkonto.

Keine Zusatzkosten

Mit dem MCS THG-Quotenmanagement sind keine Zusatzkosten verbunden.

Vorteile Arbeitgeber: Einheitliche Lösung

Dank der Mandantenfähigkeit der MCS Prozesse wird das THG-Quotenmanagement einheitlich abgerechnet. Das vereinfacht die Rechnungsprüfung und Buchung.

Vorteile Energieversorger: Clearing as a service

Unsere Clearing Leistungen stellen wir z. B. auch Energieversorgern, zur Erhöhung Ihrer Kunden- und Servicefreundlichkeit, zur Seite. Sie können wählen, ob die Leistungen in Ihrem Namen oder in Kooperation mit uns erfolgen sollen.

Mit welcher Auszahlung kann ich rechnen?

 

Wir sind ein Freund klarer und einfacher Lösungen. 

THG-Quote nach Klassen THG-Prämie
E-PKW (Kein Hybrid) 100,00 EUR pro Fahrzeug
E-Transporter 150,00 EUR pro Fahrzeug
E-Bus 5.000,00 EUR pro Fahrzeug
Öffentliche Ladesäule 0,04 EUR pro kWh

Die Beantragung und Ausschüttung erfolgt pro Verpflichtungsjahr (Frist bis 31.10.2023 für das VJ 2023). Bei öffentlichen Ladepunkten erfolgt die Beantragung/Ausschüttung im Folgejahr (Rückwirkend für das Vorjahr in der die Beantragung erfolgte). 

Die Kosten für Endverbraucher verstehen sich brutto (inkl. MwSt.) die Konditionen für gerwerbliche Kunden verstehen sich netto (zzgl. der gesetzlichen MwSt.) In der Schweiz beträgt die MwSt. aktuell 7,7% in Deutschland 19,00%. 

So funktioniert's

1. Registrieren

Füllen Sie einfach das Antragsformular aus.

2. Fahrzeugschein übermitteln

Hinweis: Diesen Schritt können Sie überspringen, wenn Sie Ihr Elektroauto bereits hinterlegt haben. Für jedes hinzukommende E-Fahrzeug benötigen wir allerdings den Fahrzeugschein.

Laden Sie ein Foto der Vorderseite Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I hoch. Sie können wählen, ob Sie Ihre Quoten für ein Jahr oder gleich für drei Jahre abtreten möchten. Denn das Beste ist: Die CO2 Prämie für Ihr E-Auto bekommen Sie jedes Jahr!

CO2 Prämie garantiert erhalten

Wir erledigen alles Weitere für Sie, damit Sie als E-Auto-Halter Ihre CO2 Prämie pro E-Auto erhalten. Diese bekommen Sie auf das im Antrag angegebene Konto ausgezahlt. Dabei müssen Sie nicht warten, bis wir Ihre Einsparungen tatsächlich auch verkauft haben – wir überweisen Ihnen Ihren Bonus 14 Tage nach Bestätigung durch das Umweltbundesamt.

Erfahrungsberichte

"Endkunde seit 2021"

Ich war überrascht, wie schnell die Umsetzung erfolgte. Im selben Monat kam schon meine Ausschüttung. Davon sind wir dann mit der Familie schön in das örtliche Restaurant gegangen. So kommt Umweltschutz und genießen gut zusammen 😉

"Unternehmer seit 2022"

Zeit und Nerven konnten wir sparen und freuen uns über die jährliche Ausschüttung. 

"Flottenmanager seit 2022"

Nach unseren positiven Erfahrungen werden wir jetzt den Turnus auf 24 Monate verlängern.

F.A.Q.

Wieso bekomme ich eine Prämie für mein E-Auto?
Einige Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die Emissionen der von ihnen verkauften fossilen Brennstoffe zu reduzieren. Die genaue Höhe wird durch die Treibhausgasminderungsquote bzw. THG-Quote bestimmt. Ziel ist es, den Transportsektor umwelt- und klimaschonender zu gestalten. Dazu müssen Unternehmen nicht nur den Kraftstoff optimieren, sondern auch über definierte Optionen (sogenannte Umsetzungspläne) verfügen. Dabei geht es um die Beimischung von Biokraftstoffen zu Benzin und Diesel, den Verkauf reiner Biokraftstoffe oder den Antrieb von Elektroautos. Wenn Unternehmen die Treibhausgas-Emissionsquoten nicht einhalten, werden sie mit einer Geldstrafe belegt.
Wie kommt die Prämie zustande?
Alternativ zu den oben genannten Optionen können die CO2-Einsparungen im Fremdtransport auch „erkauft“ werden. Was auf den ersten Blick wie eine Hintertür wirkt, dient auch dem Klimaschutz: Dank Zahlungen wird klimafreundliche Mobilität von Quotenpflichtigen finanziell belohnt, ohne sie zu belasten. Tausende Elektroautofahrer können ihre CO2-Einsparungen an quotentragende Unternehmen verkaufen, um ihren Verpflichtungen nachzukommen. Der Erlös aus den Verkäufen wird als jährliche Prämie ausgeschüttet. Damit Elektroautobesitzer nicht persönlich mit Quotenunternehmen verhandeln müssen, kümmern sich Anbieter wie MCS, darum. Als Brücke zwischen Fördermittelkäufern, Elektroautobesitzern und dem Umweltbundesamt vereinfachen wir Prozesse für alle.
Wann erhalte ich die Prämie?

Die CO2 Prämie wird spätestens 14 Tage nach der Bestätigung des Umweltbundesamts ausgezahlt. Die Bearbeitungszeit des Umweltbunbesamtes beträgt derzeit ca. 3 Monate. Wir bitten Sie daher um Geduld. Auch wir können den Prozess leider nicht beschleunigen, garantieren Ihnen aber, dass Sie die Prämie nach erfolgter Prüfung schnellstmöglich überwiesen bekommen.

Bis wann kann ich den Verkauf meiner THG-Prämie für meine öffentliche Ladesäule beantragen?

Anträge können bis zum 28. Februar des Folgejahres beim Umweltbundesamt geltend gemacht werden. Damit wir diese Frist einhalten können, muss die Beantragung bei uns bis spätestens 31. Januar erfolgen.

Kann ich meine THG-Quote auch selbst verkaufen?

Das Umweltbundesamt stellt zwar auch Privatpersonen die für den Quotenhandel notwendige Bescheinigung aus, eine anschließende Vermarktung ist allerdings kaum möglich. Daher übernehmen wir für Sie gerne die Abwicklung gebündelt mit weiteren Fahrzeugen.

Muss ich die THG-Prämie versteuern?

Ob die CO2 Prämie versteuert werden muss, hängt davon ab, ob es sich bei dem Fahrzeug um Betriebs- oder Privatvermögen handelt. Ist das Fahrzeug privat zugelassen, unterliegt der Erlös nicht der Einkommensteuer. Gehört es jedoch zu einem Betrieb, gelten die Prämien als Betriebseinnahmen und sind daher steuerpflichtig.

Welchen Nachweis muss ich erbringen, um die CO2 Prämie zu erhalten?

Damit wir Ihnen die Prämie(n) auszahlen können, benötigen wir von Ihnen die exakte Menge des geladenen Stroms (in kWh). Diese können Sie z. B. über das IT-Backend-System Ihrer Ladestation ermitteln. Teilen Sie uns die exakte Strommenge (gerne mit konkretem Nachweis, etwa mittels Auszug aus dem IT-Backend-System, Stromabrechnung etc.) sowie den Standort der Ladestation mit, wir kümmern uns um den Rest.

Damit eine Ladestation als öffentlich gilt, muss sie öffentlich zugänglich sein und bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) als solche angemeldet sein (gemäß § 5 LSV). Öffentliche Ladesäulen sind beispielsweise auf Geschäftshaus- oder Kundenparkplätzen zu finden.

Nur der Ladesäulenbetreiber selbst oder eine von ihm bestimmte Person darf den abgegebenen Strom geltend machen.

Benötigt werden die folgenden Angaben:

  • Anzahl der Ladepunkte
  • Standortdaten Ihrer Ladesäule(n)
  • Herkunft des geladenen Stroms (Stromnetz / lokaler erneuerbarer Strom (eigene EE-Anlage) / Mix aus Stromnetz und EE-Anlage)
  • Menge des abgegebenen Stroms in kWh
  • Zeitraum, über den der Strom abgegeben wurde
Wie lange wird es die THG-Quote geben und wo ist sie geregelt?

Nach aktuellem Stand wird sie bis zum Jahr 2030 ausgezahlt. Wobei eine Verlängerung durchaus möglich ist, damit wir die Klimaschutzziele bis 2045 erreichen. Die THG-Quote ist im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) § 37 a und der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (38. BImSchV) geregelt.

Welche Vorausetzungen muss ich erfüllen?
  1. Sie fahren eines bzw. mehrere reine E-Autos oder andere elektrisch betriebene Fahrzeuge. (Hinweis: Plug-in-Hybride und zulassungsfreie Fahrzeuge der Klasse L (z. B. Kleinkrafträder, dreirädrige Kfz oder Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h) können leider nicht berücksichtigt werden.)
  2. Das E-Fahrzeug ist auf Sie oder Ihre Firma zugelassen und Ihnen liegen die Fahrzeugpapiere vor.
  3. Sie haben ein Profil bei uns angelegt und eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins bis spätestens 31. Oktober 2023 (für das Verpflichtungsjahr 2023) hochgeladen.

 

Besonders wichtig!: Solange Ihr E-Auto auf Sie zugelassen ist, haben Sie jedes Jahr wieder Anspruch auf die Prämie! Wenn Sie den Aufwand für sich reduzieren wollen, können Sie sich auch dazu entscheiden, uns Ihre Quoten gleich für drei Jahre in Folge abzutreten. So erhalten Sie jährlich von uns eine Zahlung.

Wie oft kann ich die Prämie erhalten?

Solange Sie der Halter Ihres E-Autos sind, können Sie die CO2 Prämie jedes Jahr erhalten. Sie können die THG-Quote für Ihr E-Auto für ein Jahr oder direkt für drei Jahre abtreten. Eine Verlängerung ist in beiden Fällen unkompliziert möglich.

Für welchen Zeitraum wird die CO2 Prämie ausbezahlt?

Die CO2 Prämie wird immer für das laufende Kalenderjahr ausgezahlt. Sie können bei Anmeldung Ihres E-Autos wählen, ob Sie Ihre THG-Quote für ein Jahr oder für drei Jahre abtreten möchten. Falls Sie sich für eine Vertragslaufzeit von drei Jahren entscheiden, so sind Sie als Halter auf Aufforderung der MCS verpflichtet, die Aktualität des Fahrzeugscheins jeweils für das zweite und dritte THG-Kalenderjahr zu bestätigen. Wurde ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt, müssen Sie diesen unverzüglich nach Erhalt der E-Mail auf der Plattform hochladen.

Welche Voraussetzungen muss die Ladestation erfüllen?

Die Ladesäule muss alle Anforderungen der Ladesäulenverordnung an eine öffentliche Ladestation erfüllen und als solche bei der Bundesnetzagentur registriert sein. Da zur Berechnung der Prämie der tatsächliche Verbrauch bestimmt werden muss, muss die Ladesäule zudem eichrechtskonform sein. Nur so ist eine kWh-genaue Abrechnung möglich.

Verfallen meine Prämien, wenn ich mein E-Auto nicht registriere?

Nein, allerdings können Sie dann nicht von der Prämie profitieren. Nicht in Anspruch genommene THG-Quoten verkauft die Bundesregierung und nimmt sie als Einnahme in den Bundeshaushalt auf.

Wieso gilt die CO2 Prämie nicht für meine private Wallbox?

Für private Halter mit eigener Wallbox oder Unternehmen mit nicht-öffentlichen Ladepunkten ist der Bonus bereits über das E-Auto abgegolten. Eine Abrechnung des geladenen Stroms würde bedeuten, dass die Prämie für das eingesparte CO2 doppelt ausgezahlt wird.

Welche Rolle spielt das Umweltbundesamt bei der CO2 Prämie?

Das Umweltbundesamt ist Deutschlands zentrale Umweltbehörde. Sie ist für die Zertifizierung und Anerkennung der THG-Quoten zuständig. Die THG-Quote ist ein politisches Instrument, um die landesweiten Emissionen im Verkehr zu verringern. Aus diesem Grund schicken wir Ihre für die Bescheinigung der Quote relevanten Daten nach Prüfung Ihrer Angaben an das Umweltbundesamt.

Wofür werden meine Daten verwendet?

Ihre Daten werden ausschließlich für die Beantragung beim deutschen Umweltbundesamt verwendet und niemals an Dritte weitergeben. Das Umweltbundesamt nutzt sie nur, um Ihre eingesparten Emissionen zu zertifizieren.

Sind Sie bereit zur Vereinfachung Ihrer Prozesse?

Starten Sie jetzt!

In wenigen Minuten ist Ihr Antrag auf dem Weg zu uns.